
Praxis &
Kosten

Praxisräume in der Pfarrergasse
Die Praxis befindet sich mitten in der Regensburger Altstadt, in einer Seitengasse vom Neupfarrplatz, und ist mit allen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen.
Das Parkhaus "Petersweg" ist ca. 5 Minuten Fußweg von der Praxis entfernt und bis zum Bus- und Hauptbahnhof sind es ca. 10 Minuten zu Fuß.
Ich freue mich herzlich, Dich in meiner Heilpraxis begrüßen zu dürfen!



Kosten und Kostenübernahme
* zur Fokus-Therapie mit intensiver Begleitung
Das umfangreiche Paket bietet Dir die Möglichkeit, aktuelle Themen und Belastungen fokussiert, schnell und effektiv durchzuarbeiten. Diese Art der Therapie eignet sich für Menschen, die schnell in die Tiefe gehen möchten oder eine intensivere Unterstützung und Begleitung benötigen.
Umfang der Fokus-Therapie:
- 2 x große Sitzung je 90 Min.
- 2 x kleine Online-Sitzung je 60 Min.
- individuelle Unterstützung im persönlichem Chat wochentags (bei Bedarf bis zu 15 min. pro Wochentag)
Bedingungen
Honorar
Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung in Bar zu bezahlen (Außnahmen nach Vereinbarung möglich). Sie erhalten eine Quittung oder bei Wunsch eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Terminabsage
Eine Absage bis zum Vortag des Termins wird nicht in Rechnung gestellt. Im Falle einer Absage am Tag des Termins, wird die Hälfte des Honorars berechnet. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und -versäumung wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.
Kostenübernahme
Die Kosten für eine Therapie durch einen Heilpraktiker Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen, können aber als Sonderausgabe bzw. außergewöhliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Eine Erstattung der Kosten durch eine private Krankenversicherung ist im Einzelfall möglich. Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Erstattung des Honorars möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit zur Kostenübernahme ist eine private Zusatzversicherung, die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie einschließt.
Privatsphäre
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich nach Art. 3 der "Berufsordnung für Heilpraktiker" der Schweigepflicht.
Zudem wird die Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht aktenkundig und bleibt absolut vertraulich, falls erwünscht.